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§ 38 - Digitale Gesetze
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Inhaltsübersicht
Teil I Gerichtsverfassung
1. Abschnitt Gerichte
2. Abschnitt Richter
3. Abschnitt Ehrenamtliche Richter
4. Abschnitt Vertreter des öffentlichen Interesses
5. Abschnitt Gerichtsverwaltung
§ 38
§ 39
6. Abschnitt Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit
Teil II Verfahren
Teil III Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
Teil IV Kosten und Vollstreckung
Teil V Schluß- und Übergangsbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil I: Gerichtsverfassung
5. Abschnitt: Gerichtsverwaltung
§ 38
(1) Der Präsident des Gerichts übt die Dienstaufsicht über die Richter, Beamten, Angestellten und Arbeiter aus.
(2) Übergeordnete Dienstaufsichtsbehörde für das Verwaltungsgericht ist der Präsident des Oberverwaltungsgerichts.