4. Abschnitt Vertreter des öffentlichen Interesses
5. Abschnitt Gerichtsverwaltung
6. Abschnitt Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit
Teil II Verfahren
Teil III Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
Teil IV Kosten und Vollstreckung
Teil V Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 34 - Digitale Gesetze
§ 34
§§ 19 bis 33 gelten für die ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht entsprechend, wenn die Landesgesetzgebung bestimmt hat, daß bei diesem Gericht ehrenamtliche Richter mitwirken.