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§ 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik (VTMBAProVTFPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“
Abschnitt 3 Prüfungsteil „Betriebliches Management“
Abschnitt 4 Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“
Abschnitt 5 Bewerten der Prüfungsleistungen, Gesamtnote, Zeugnisse und Wiederholung
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 26 Übergangsvorschriften
§ 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 22 Absatz 1) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 24 Absatz 1) Zeugnisinhalte
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Schlussvorschriften
§ 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Veranstaltungstechnikmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung vom 25. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1567; 2020 I S. 100) außer Kraft.