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§ 20 Qualifikationsinhalte - Digitale Gesetze
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik (VTMBAProVTFPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“
Abschnitt 3 Prüfungsteil „Betriebliches Management“
Abschnitt 4 Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“
§ 17 Gegenstand des Prüfungsteils
§ 18 Projektantrag
§ 19 Bestandteile des Prüfungsteils
§ 20 Qualifikationsinhalte
Abschnitt 5 Bewerten der Prüfungsleistungen, Gesamtnote, Zeugnisse und Wiederholung
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“
§ 20 Qualifikationsinhalte
Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist,
1.
Veranstaltungsprojekte zu planen und Lösungen für auftretende komplexe Probleme zu erarbeiten,
2.
technische Umsetzung und Abläufe zu koordinieren,
3.
die Sicherheit der technischen Einrichtungen und der Mitwirkenden zu gewährleisten,
4.
Abläufe und Resultate zu reflektieren und Verbesserungen vorzuschlagen und
5.
Konzepte, Lösungen und Entscheidungen zu dokumentieren, zu kommunizieren und zu begründen.