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§ 6 Inkrafttreten und Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz (VSGZustV)
Eingangsformel
§ 1 Übertragung von Befugnissen
§ 2 Zuständigkeiten für die Verpflichtung zu Leistungen
§ 3 Zuständigkeiten für die Auferlegung sonstiger Pflichten
§ 4 Ersatzzuständigkeit
§ 5 Örtliche Zuständigkeit
§ 6 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2)