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Verordnung zum Schutz gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit (VSchwKrSchV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs der Seuche
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
§ 5 Öffentliche Bekanntmachung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Schutzmaßregeln bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs der Seuche
§ 5 Öffentliche Bekanntmachung
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit öffentlich bekannt.