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§ 34 - Digitale Gesetze
Vereinsregisterverordnung (VRV)
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Einrichtung des Vereinsregisters
Abschnitt 2 Führung des Vereinsregisters
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für das maschinell geführte Vereinsregister
Unterabschnitt 1 Einrichtung des maschinell geführten Vereinsregisters
Unterabschnitt 2 Anlegung des maschinell geführten Registerblatts
Unterabschnitt 3 Maschinelle Führung des Vereinsregisters
Unterabschnitt 4 Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister
Unterabschnitt 5 Automatisierter Abruf von Daten
§ 33 Umfang des automatisierten Datenabrufs
§ 34
§ 35
§ 36 Abrufprotokollierung
Unterabschnitt 6 Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für das maschinell geführte Vereinsregister
Unterabschnitt 5: Automatisierter Abruf von Daten
§ 34
(weggefallen)