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§ 9 Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen - Digitale Gesetze
Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (VRegV)
Eingangsformel
§ 1 Inhalt des Zentralen Vorsorgeregisters
§ 2 Eintragungsantrag
§ 3 Vorschuss, Antragsrücknahme bei Nichtzahlung
§ 4 Benachrichtigung des Bevollmächtigten
§ 5 Änderung, Ergänzung und Löschung von Eintragungen
§ 6 Auskunft an Betreuungsgerichte, Landgerichte als Beschwerdegerichte und Ärzte
§ 7 Protokollierung der Auskunftserteilungen
§ 8 Aufbewahrung von Dokumenten
§ 9 Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
§ 9 Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
Im Zentralen Vorsorgeregister können auch Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Die §§ 1 bis 8 gelten entsprechend.