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Verordnung zur Ausführung des deutsch-schweizerischen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen vom 2. November 1929 (VollstrAbkCHEAV)
Eingangsformel
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4
Art 5
Art 6
Art 7
Schlußformel
Art 7 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Art 7
Die Verordnung tritt gleichzeitig mit dem deutsch-schweizerischen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen in Kraft.