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Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen (VkBkmG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Verkündung und Bekanntmachung in besonderen Fällen
Abschnitt 3 Bekanntmachungen von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
Abschnitt 4 Archivierung
Abschnitt 5 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 12 Nachträgliche Bereitstellung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Verkündung und Bekanntmachung in besonderen Fällen
§ 12 Nachträgliche Bereitstellung
Sobald die Ausgabe des Bundesgesetzblatts auf der Internetseite www.recht.bund.de wieder möglich ist, werden dort die nach den §§ 8 und 9 ausgegebenen Nummern des Bundesgesetzblatts unverzüglich bereitgestellt.