Teil 1 Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen
Teil 2 Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
Teil 3 Besondere Vorschriften für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
Teil 4 Aufsicht
Teil 5 Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung
Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 48 Vermutung bei Auskunftsansprüchen
Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, dass sie die Rechte aller Rechtsinhaber wahrnimmt.