Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 14 Elektronische Kommunikation - Digitale Gesetze
[object Object] (VGG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen
Teil 2 Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
Abschnitt 1 Innenverhältnis
Unterabschnitt 1 Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder
§ 9 Wahrnehmungszwang
§ 10 Zustimmung zur Rechtswahrnehmung
§ 11 Nutzungen für nicht kommerzielle Zwecke
§ 12 Beendigung der Rechtswahrnehmung; Entzug von Rechten
§ 13 Bedingungen für die Mitgliedschaft
§ 14 Elektronische Kommunikation
§ 15 Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis
§ 16 Grundsatz der Mitwirkung
§ 17 Allgemeine Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung
§ 18 Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung in Bezug auf die Organe
§ 19 Durchführung der Mitgliederhauptversammlung; Vertretung
§ 20 Mitwirkung der Berechtigten, die nicht Mitglied sind
Unterabschnitt 2 Geschäftsführung und Aufsicht
Unterabschnitt 3 Einnahmen aus den Rechten
Unterabschnitt 4 Beschwerdeverfahren
Abschnitt 2 Außenverhältnis
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Wahrnehmung von Rechten auf Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen
Abschnitt 4 Vermutungen; Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung
Abschnitt 5 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
Abschnitt 6 Informationspflichten; Rechnungslegung und Transparenzbericht
Teil 3 Besondere Vorschriften für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
Teil 4 Aufsicht
Teil 5 Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung
Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
More
Unterabschnitt 1: Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder
§ 14 Elektronische Kommunikation
Die Verwertungsgesellschaft eröffnet allen Mitgliedern und Berechtigten einen Zugang für die elektronische Kommunikation.