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§ 14 Elektronische Kommunikation - Digitale Gesetze
[object Object] (VGG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen
Teil 2 Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
Teil 3 Besondere Vorschriften für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
Teil 4 Aufsicht
Teil 5 Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung
Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
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Unterabschnitt 1: Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder
§ 14 Elektronische Kommunikation
Die Verwertungsgesellschaft eröffnet allen Mitgliedern und Berechtigten einen Zugang für die elektronische Kommunikation.