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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Vertrieb oder Geprüfte Berufsspezialistin für Vertrieb (VertrFPrV)
Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Inhalt der Prüfung
§ 4 Prüfungsbereich „Selbstmanagement im Vertrieb sicherstellen“
§ 5 Prüfungsbereich „Operative Tätigkeiten im Vertrieb durchführen“
§ 6 Prüfungsbereich „Kundenorientierte Kommunikation im Vertrieb gestalten“
§ 7 Form und Ablauf der Prüfung
§ 8 Schriftliche Prüfung
§ 9 Mündliche Prüfung
§ 10 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 11 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 13 Zeugnisse
§ 14 Wiederholung der Prüfung
§ 15 Übergangsvorschriften
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 10 und 11) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 13) Zeugnisinhalte
§ 3 Inhalt der Prüfung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Inhalt der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„Selbstmanagement im Vertrieb sicherstellen“ nach § 4,
2.
„Operative Tätigkeiten im Vertrieb durchführen“ nach § 5 sowie
3.
„Kundenorientierte Kommunikation im Vertrieb gestalten“ nach § 6.