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§ 10 Zugang - Digitale Gesetze
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Erlaubnisverfahren, Sachkundenachweis, Weiterbildung
Abschnitt 2 Vermittlerregister
Abschnitt 3 Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung
Abschnitt 4 Anforderungen an die Geschäftsorganisation, Informationspflichten
Abschnitt 5 Ergänzende Vorschriften für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten
Abschnitt 6 Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers
Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Vermittlerregister
§ 10 Zugang
Die Angaben nach § 8 Satz 1 Nummer 2 und 8 dürfen nicht automatisiert abgerufen werden. Die Registerbehörde darf zu diesen Angaben nur den in § 11a Absatz 7 der Gewerbeordnung genannten Behörden Auskunft erteilen.