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§ 5 - Digitale Gesetze
Gesetz über das Ruhen von Ansprüchen aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen (VersRuhG)
§ 1
§ 2
§ 3 (weggefallen)
§ 4
§ 5
§ 6
Inhaltsverzeichnis
§ 5
Die Kommission nach § 3 in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt endet die Berufung der zu diesem Zeitpunkt der Kommission angehörenden Mitglieder.