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§ 6 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die pauschale Erstattung der Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung aufgrund der Übernahme der Versorgungslast für frühere Beamte und vergleichbare Personengruppen im Beitrittsgebiet (VersorgLErstV)
Eingangsformel
§ 1 Grundsätze
§ 2 Pauschaler Erstattungsbetrag für das erste Halbjahr 1992
§ 3 Pauschale Erstattungsbeträge für die Folgezeit
§ 4 Fälligkeit der pauschalen Erstattungsbeträge
§ 5 Aufteilung der pauschalen Erstattungsbeträge
§ 6 Inkrafttreten
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.