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§ 8 - Digitale Gesetze
Verschollenheitsgesetz (VerschG)
Abschnitt I Voraussetzungen der Todeserklärung. Lebens- und Todesvermutungen
Abschnitt II Zwischenstaatliches Recht
Abschnitt III Verfahren bei Todeserklärungen
Abschnitt IV Verfahren bei Feststellung der Todeszeit
Abschnitt V Inkrafttreten, Übergangs- und Schlußvorschriften
Abschnitt VI
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt I: Voraussetzungen der Todeserklärung.
§ 8
Liegen bei einem Verschollenen die Voraussetzungen sowohl des § 4 als auch der §§ 5 oder 6 vor, so ist nur der § 4 anzuwenden.