Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße
Teil 2a Ergänzende Vorschriften
Teil 3 Übergangsvorschriften
§ 42 Bewertung nach Billigkeit
Führt weder die unmittelbare Bewertung noch die zeitratierliche Bewertung zu einem Ergebnis, das dem Grundsatz der Halbteilung entspricht, so ist der Wert nach billigem Ermessen zu ermitteln.