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Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)
Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt II Rückübertragung von Vermögenswerten
Abschnitt III Aufhebung der staatlichen Verwaltung
§ 11 Grundsatz
§ 11a Beendigung der staatlichen Verwaltung
§ 11b Vertreter des Eigentümers
§ 11c Genehmigungsvorbehalt
§ 12 Staatlich verwaltete Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
§ 13 Haftung des staatlichen Verwalters
§ 14
§ 14a Werterhöhungen durch den staatlichen Verwalter
§ 15 Befugnisse des staatlichen Verwalters
Abschnitt IV Rechtsverhältnisse zwischen Berechtigten und Dritten
Abschnitt V Organisation
Abschnitt VI Verfahrensregelungen
§ 14a Werterhöhungen durch den staatlichen Verwalter - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt III: Aufhebung der staatlichen Verwaltung
§ 14a Werterhöhungen durch den staatlichen Verwalter
Für Werterhöhungen, die der staatliche Verwalter aus volkseigenen Mitteln finanziert hat, gilt § 7 entsprechend.