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§ 14a Werterhöhungen durch den staatlichen Verwalter - Digitale Gesetze
Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)
Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt II Rückübertragung von Vermögenswerten
Abschnitt III Aufhebung der staatlichen Verwaltung
Abschnitt IV Rechtsverhältnisse zwischen Berechtigten und Dritten
Abschnitt V Organisation
Abschnitt VI Verfahrensregelungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt III: Aufhebung der staatlichen Verwaltung
§ 14a Werterhöhungen durch den staatlichen Verwalter
Für Werterhöhungen, die der staatliche Verwalter aus volkseigenen Mitteln finanziert hat, gilt § 7 entsprechend.