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Gesetz zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken (VerkFlBerG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Rechte bei öffentlicher Nutzung
§ 4 Erfasste Flächen
§ 5 Ankaufspreis und Bodenwertermittlung bei Verkehrsflächen; Entgelt für Dienstbarkeit
§ 6 Ankaufspreis und Bodenwertermittlung anderer Flächen
§ 7 Weiterer Inhalt des Kaufvertrages; dingliche Rechte
§ 8 Abschlussfrist
§ 9 Vorläufiges Nutzungsentgelt, vorläufiges Besitzrecht; Aufgabe der öffentlichen Nutzung
§ 10 Sicherung der Zweckbindung
§ 11 Anwendung des Bodensonderungsgesetzes und des Flurbereinigungsgesetzes
§ 12 Kosten
§ 13 Abweichende Vereinbarungen; Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 14 Rechtsweg; Gerichtliches Verfahren; Notarielles Vermittlungsverfahren
§ 12 Kosten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 12 Kosten
Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt der öffentliche Nutzer. Gerichtskosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz werden nicht erhoben.