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Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Abs. 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Verifikationsabkommen) sowie zu dem Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen vom 22. September 1998 (VerifZusAusfG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Zweck und Begrenzung der Sicherungsmaßnahmen
§ 3 Erleichterung der Sicherungsmaßnahmen
§ 4 Außergewöhnliche Umstände
§ 5 Identifizierung der Inspektoren
Zweiter Abschnitt Sicherungsmaßnahmen nach dem Verifikationsabkommen
Dritter Abschnitt Sicherungsmaßnahmen nach dem Zusatzprotokoll
Vierter Abschnitt Finanzielle Regelungen
Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften
Eingangsformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: