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Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (VerbrVerbG)
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Dritter Abschnitt
§ 4 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 4
Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird nach Maßgabe der §§ 2 und 3 eingeschränkt.