Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (VDuG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Verbandsklagen
§ 2 Klageberechtigte Stellen
§ 3 Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
§ 4 Verbraucherquorum; Finanzierung
§ 5 Klageschrift
§ 6 Offenlegung von Beweismitteln; Androhung und Festsetzung von Ordnungsgeld
§ 7 Streitgenossenschaft
§ 8 Sperrwirkung der Verbandsklage
§ 9 Gerichtlicher Vergleich
§ 10 Austritt aus dem Vergleich
§ 11 Sperrwirkung der Anmeldung; Bindungswirkung
§ 12 Informationspflichten
§ 13 Anwendung der Zivilprozessordnung
Abschnitt 2 Abhilfeklagen
Abschnitt 3 Musterfeststellungsklagen
Abschnitt 4 Verbandsklageregister
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 7 Streitgenossenschaft - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 7 Streitgenossenschaft
(1) Mehrere klageberechtigte Stellen können gemeinschaftlich gegen einen Unternehmer klagen. Mehrere Unternehmer können gemeinschaftlich verklagt werden.
(2) Die §§ 59 bis 63 der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden.