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§ 42 Revision - Digitale Gesetze
Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (VDuG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Abhilfeklagen
Abschnitt 3 Musterfeststellungsklagen
Abschnitt 4 Verbandsklageregister
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Musterfeststellungsklagen
§ 42 Revision
Gegen Musterfeststellungsurteile findet die Revision statt. Diese bedarf keiner Zulassung.