Teil 2 Allgemeine Vorschriften für qualifizierte Vertrauensdienste
Teil 3 Qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel
Teil 4 Qualifizierte Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 3 Verfahren über eine einheitliche Stelle
Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach der Rechtsverordnung nach § 20 können über eine einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.