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§ 4 Bekanntgabe - Digitale Gesetze
Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (VBD)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Gegenstand der Zugänglichmachung
§ 3 Formen der Zugänglichmachung
§ 4 Bekanntgabe
§ 5 Umfang des Anspruchs
§ 6 Organisation und Kosten
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Bekanntgabe
Die Dokumente sollen den Berechtigten, soweit möglich, gleichzeitig mit der Bekanntgabe auch in der für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden.