Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung
Teil 3 Sicherungsfonds
Teil 4 Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
Teil 4a Reine Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung
Teil 5 Gruppen
Teil 6 Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation
Teil 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
Teil 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 335 Fortsetzung des Geschäftsbetriebs
§ 336 Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung
§ 337 Treuhänder in der Krankenversicherung
§ 338 Zuschlag in der Krankenversicherung
§ 339 Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung
§ 340 Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen
§ 341 Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage
§ 342 Einhaltung der Mindestkapitalanforderung
§ 343 Einstellung des Geschäftsbetriebs
§ 344 Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten
§ 345 Eigenmittel
§ 346 (weggefallen)
§ 347 Standardparameter
§ 348 Solvabilitätskapitalanforderung
§ 349 Internes Teilgruppenmodell
§ 350 Gruppenvorschriften
§ 351 Risikofreie Zinssätze
§ 352 Versicherungstechnische Rückstellungen
§ 353 Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen
§ 354 Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken
§ 355 Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8
§ 357 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
§ 358 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
§ 359 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften
§ 360 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Anlage 1 Einteilung der Risiken nach Sparten
Anlage 2 Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird
Anlage 3 Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)
Anlage 2 Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 8: Übergangs- und Schlussbestimmungen
Anlage 2 Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 557)
Umfasst die Zulassung zugleich
1.
Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 3, 7 und 10 Buchstabe a, so wird sie unter der Bezeichnung „Kraftfahrtversicherung“ erteilt;
2.
Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 4, 6, 7 und 12, so wird sie unter der Bezeichnung „See- und Transportversicherung“ erteilt;
3.
Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 5, 7 und 11, so wird sie unter der Bezeichnung „Luftfahrtversicherung“ erteilt;
4.
die Nummern 8 und 9, so wird sie unter der Bezeichnung „Feuer- und andere Sachschäden“ erteilt;
5.
die Nummern 10 bis 13, so wird sie unter der Bezeichnung „Haftpflicht“ erteilt;
6.
die Nummern 14 und 15, so wird sie unter der Bezeichnung „Kredit und Kaution“ erteilt;
7.
die Nummern 1, 3 bis 13 und 16, so wird sie unter der Bezeichnung „Schaden- und Unfallversicherung“ erteilt.