Kapitel 5 Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen
Teil 3 Sicherungsfonds
Teil 4 Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
Teil 4a Reine Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung
Teil 5 Gruppen
Teil 6 Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation
Teil 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
Teil 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 173 Satzung
(1) Die Verfassung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit wird durch die Satzung bestimmt, soweit sie nicht auf den folgenden Vorschriften beruht.