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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleichs (VAErstV)
Eingangsformel
§ 1 Berechnung der zu erstattenden Aufwendungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs
§ 2 Durchführung der Erstattung
§ 3 Zeitlicher Anwendungsbereich
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.