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Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw)
Eingangsformel
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Berechtigte Personen
§ 2 Militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche
§ 3 Straftaten gegen die Bundeswehr
2. Abschnitt Anhalten, Personenüberprüfung, vorläufige Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
3. Abschnitt Anwendung des unmittelbaren Zwanges
4. Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Eingangsformel - Digitale Gesetze