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§ 1 Anwendungsbereich - Digitale Gesetze
Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (UVAV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Grundsätze der Anzeigenerstattung
§ 3 Allgemeine Daten der Anzeige
§ 4 Zusätzliche Daten bei Unfallanzeigen
§ 5 Zusätzliche Daten bei Anzeigen von Berufskrankheiten
§ 6 Hinweispflicht, Datenübertragung an Arbeitsschutzbehörden
§ 7 Übergangsregelung
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Anwendungsbereich
Die Anzeige von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die nach den §§ 193 und 202 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch zu erstatten ist, richtet sich nach den Bestimmungen dieser Verordnung.