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§ 5 - Digitale Gesetze
Verordnung über die Erstattung von Umsatzsteuer an ausländische ständige diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen sowie an ihre ausländischen Mitglieder (UStErstV)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Inhaltsverzeichnis
§ 5
Diese Verordnung ist auf Steuerbeträge anzuwenden, denen Lieferungen und sonstige Leistungen zugrunde liegen, die nach dem 31. Dezember 1988 bewirkt worden sind.