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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Urheberrecht
Teil 2 Verwandte Schutzrechte
Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme
Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 30 Rechtsnachfolger des Urhebers - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Urheberrecht
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Unterabschnitt 1: Rechtsnachfolge in das Urheberrecht
§ 30 Rechtsnachfolger des Urhebers
Der Rechtsnachfolger des Urhebers hat die dem Urheber nach diesem Gesetz zustehenden Rechte, soweit nichts anderes bestimmt ist.