Erster Teil Zustimmung zu dem Übereinkommen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie Vorschriften zur Ausführung des Übereinkommens
Zweiter Teil Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Dritter Teil Schlußbestimmungen
Art 2
Führen die Regeln des internationalen Privatrechts zur Anwendung des Rechts eines Staates, der eine Erklärung nach Artikel 95 des Übereinkommens von 1980 abgegeben hat, so bleibt Artikel 1 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens außer Betracht.