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Art 5 - Digitale Gesetze
Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (UNSOrgVorRAbkG)
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4
Art 5
Inhaltsverzeichnis
Art 5
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.