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Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung einer Zweigstelle des Büros der Vereinten Nationen für Projektdienstleistungen (UNOPS) in Bonn (UNOPSBüroVbgV)
Eingangsformel
Art 1
Art 2
Art 3
Schlussformel
Schlussformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.