§ 8 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft
ohne Betriebsvermögen
(1) Wird das übergehende Vermögen nicht Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft, so sind die infolge des Vermögensübergangs entstehenden Einkünfte bei den Gesellschaftern der Personengesellschaft zu ermitteln. § 4 Abs. 2 und 3, § 5 Abs. 1 und § 7 gelten entsprechend.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 sind § 17 Abs. 3, § 22 Nr. 2 und § 34 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ Zur letztmaligen Anwendung dieses G vgl. § 27 Abs. 2 G 610-6-16 v. 7.12.2006 I 2782, 2791 (UmwStG 2006) +++)