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§ 42 Entsprechend anzuwendende Vorschriften - Digitale Gesetze
Umwandlungsgesetz (UmwG)
Inhaltsübersicht
Erstes Buch Möglichkeiten von Umwandlungen
Zweites Buch Verschmelzung
Drittes Buch Spaltung
Viertes Buch Vermögensübertragung
Fünftes Buch Formwechsel
Sechstes Buch Grenzüberschreitende Umwandlung
Siebentes Buch Strafvorschriften und Zwangsgelder
Achtes Buch Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweites Buch: Verschmelzung
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Erster Unterabschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts
§ 42 Entsprechend anzuwendende Vorschriften
Die §§ 39, 39a, 39b, 39c, 39e und 39f sind entsprechend anzuwenden.