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Umwandlungsgesetz (UmwG)
Inhaltsübersicht
Erstes Buch Möglichkeiten von Umwandlungen
Zweites Buch Verschmelzung
Drittes Buch Spaltung
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Zweiter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
§ 141 Ausschluss der Spaltung
§ 142 Spaltung mit Kapitalerhöhung, Spaltungsbericht
§ 142a Verpflichtungen nach § 72a
§ 143 Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung
§ 144 Gründungsbericht und Gründungsprüfung
§ 145 Herabsetzung des Grundkapitals
§ 146 Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
Dritter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
Vierter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
Fünfter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
Sechster Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
Siebenter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
Achter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
Neunter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften
Viertes Buch Vermögensübertragung
Fünftes Buch Formwechsel
Sechstes Buch Grenzüberschreitende Umwandlung
Siebentes Buch Strafvorschriften und Zwangsgelder
Achtes Buch Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 144 Gründungsbericht und Gründungsprüfung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Drittes Buch: Spaltung
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Zweiter Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
§ 144 Gründungsbericht und Gründungsprüfung
Ein Gründungsbericht (§ 32 des Aktiengesetzes) und eine Gründungsprüfung (§ 33 Abs. 2 des Aktiengesetzes) sind stets erforderlich.