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§ 106 Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Mitgliederversammlung - Digitale Gesetze
Umwandlungsgesetz (UmwG)
Inhaltsübersicht
Erstes Buch Möglichkeiten von Umwandlungen
Zweites Buch Verschmelzung
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften
Zweiter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Dritter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
Vierter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien
Fünfter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
Sechster Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
Siebenter Abschnitt Verschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
§ 105 Möglichkeit der Verschmelzung
§ 106 Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Mitgliederversammlung
§ 107 Pflichten der Vorstände
§ 108 Austritt von Mitgliedern des übertragenden Verbandes
Achter Abschnitt Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
Neunter Abschnitt Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters
Drittes Buch Spaltung
Viertes Buch Vermögensübertragung
Fünftes Buch Formwechsel
Sechstes Buch Grenzüberschreitende Umwandlung
Siebentes Buch Strafvorschriften und Zwangsgelder
Achtes Buch Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweites Buch: Verschmelzung
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Siebenter Abschnitt: Verschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
§ 106 Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Mitgliederversammlung
Auf die Vorbereitung, die Durchführung und den Beschluß der Mitgliederversammlung sind die §§ 101 bis 103 entsprechend anzuwenden.