Vierter Abschnitt Deckung der aus der Umstellung des Geldwesens hervorgehenden Verbindlichkeiten der Geldinstitute
Teil II Schuldverhältnisse
Teil III Vorschriften verschiedenen Inhalts
§ 9 - Digitale Gesetze
§ 9
Soweit dieses Gesetz und die dazu ergehenden Durchführungsverordnungen nicht etwas anderes bestimmen, begründen die nichtmeldepflichtigen Altgeldguthaben keinen Anspruch auf Umwandlung in Neugeldguthaben. Diese Altgeldguthaben erlöschen.