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§ 9 - Digitale Gesetze
Drittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (UmstG)
Teil I Reichsmarkguthaben bei Geldinstituten
Teil II Schuldverhältnisse
Teil III Vorschriften verschiedenen Inhalts
Inhaltsverzeichnis
Teil I: Reichsmarkguthaben bei Geldinstituten
Dritter Abschnitt: Altgeldguthaben, Gruppe III
§ 9
Soweit dieses Gesetz und die dazu ergehenden Durchführungsverordnungen nicht etwas anderes bestimmen, begründen die nichtmeldepflichtigen Altgeldguthaben keinen Anspruch auf Umwandlung in Neugeldguthaben. Diese Altgeldguthaben erlöschen.