Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 26 Verfügungsbeschränkungen - Digitale Gesetze
Drittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (UmstG)
Teil I Reichsmarkguthaben bei Geldinstituten
Teil II Schuldverhältnisse
Teil III Vorschriften verschiedenen Inhalts
Inhaltsverzeichnis
Teil III: Vorschriften verschiedenen Inhalts
§ 26 Verfügungsbeschränkungen
(1) Die Umwandlung eines Altgeldguthabens in ein Neugeldguthaben gilt nicht als Verfügung oder Geschäft im Sinne der Gesetze Nr. 52 und 53 der Militärregierung.
(2)