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Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt (UKRatZustAnO)
Eingangsformel
§ 1 Übertragung von Zuständigkeiten in Personalsachen auf das Bundesverwaltungsamt
§ 2 Vorbehaltsklausel
§ 3 Inkrafttreten
§ 2 Vorbehaltsklausel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Vorbehaltsklausel
(1) Der Unabhängige Kontrollrat behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse nach § 1 selbst auszuüben.
(2) Zweifelsfälle und Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sind dem Unabhängigen Kontrollrat vorzulegen.