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Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
Eingangsformel
§ 1 Gegenstand
§ 2 Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
§ 3 Inkrafttreten
Schlussformel
Schlussformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.