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§ 2b Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz - Digitale Gesetze
Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG)
Abschnitt 1 Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
Abschnitt 2 Anspruchsberechtigte Stellen
Abschnitt 3 Verfahrensvorschriften
Abschnitt 4 Auskunft zur Durchsetzung von Ansprüchen
Abschnitt 5 Außergerichtliche Schlichtung
Abschnitt 6 Anwendungsbereich
Abschnitt 7 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Überleitungsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
§ 2b Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz
Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.