Teil 2 Anrechnung und Ermittlung von Upstream-Emissionsminderungen
Teil 3 Projekttätigkeiten, Nachweise
Teil 4 DIN-Normen, behördliches Verfahren, Datenübermittlung, Berichtspflichten
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 51 Bericht
Das Umweltbundesamt evaluiert diese Verordnung regelmäßig und legt der Bundesregierung ab dem Jahr 2021 jährlich zum 31. Juli einen Erfahrungsbericht vor.