- 1.
eine zusammenfassende Darstellung des Validierungsprozesses,
- 2.
den Namen und die Anschrift des Projektträgers,
- 3.
den Zeitraum, in dem die Validierung durchgeführt worden ist,
- 4.
eine Beschreibung der Projekttätigkeit,
- 5.
den Projektort, der der Emissionsquelle am nächsten gelegen ist, unter Angabe der Koordinaten in Längen- und Breitengraden bis zur vierten Dezimalstelle,
- 6.
eine Darstellung der Nachfragen der Validierungsstelle beim Projektträger und dessen Antworten,
- 7.
soweit eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Recht des Gastgeberstaates oder der DIN EN ISO 14064-2, Ausgabe Mai 2020, durchgeführt wurde, eine Liste der Änderungen der geplanten Projekttätigkeit, die aufgrund der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgenommen worden sind,
- 8.
das Verfahren, das zur Validierung der geplanten Projekttätigkeit angewendet worden ist, und die Ergebnisse der Validierung,
- 9.
die Feststellung, dass für die geplante Projekttätigkeit ein zugelassenes Berechnungsverfahren gewählt worden ist und dass dieses Berechnungsverfahren entsprechend § 6 unter gesonderter Darstellung der Maßgaben nach der Anlage zu dieser Verordnung sowie den näheren Bestimmungen nach § 6 Absatz 2 Nummer 1 angewendet worden ist,
- 10.
die Projektgrenze der Projekttätigkeit,
- 11.
das Verfahren zur Ermittlung der Referenzfallemissionen und der Höhe der zu erwartenden Upstream-Emissionsminderungen sowie die Ergebnisse der Berechnungen,
- 12.
Angaben zur sachgerechten Ausgestaltung des Überwachungsplans,
- 13.