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Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die künftig wegfallenden Ämter (ÜlV - 2. BesVNG)
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
Anlage 1
Anlage 2 Übersicht zu § 1 Abs. 2 (künftig wegfallende Ämter und Amtsbezeichnungen)
§ 3 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft.