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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin (ÜbPrV)
Eingangsformel
§ 1 Gegenstand
§ 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
§ 4 Handlungsbereiche
§ 5 Handlungsbereich „Übersetzen aus der und in die Fremdsprache“
§ 6 Handlungsbereich „Texte verfassen und bearbeiten“
§ 7 Handlungsbereich „Mündlich kommunizieren in der Fremdsprache“
§ 8 Handlungsbereich „Aufträge selbstständig planen und abwickeln“
§ 9 Durchführung der Prüfung
§ 10 Schriftliche Prüfung
§ 11 Übersetzungsprojekt mit anschließendem Fachgespräch
§ 12 Deutsch als Fremdsprache
§ 13 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 14 Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 15 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 16 Zeugnisse
§ 17 Wiederholung der Prüfung
§ 18 Übergangsvorschriften
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 14 und 15) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 16) Zeugnisinhalte
§ 1 Gegenstand - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin.