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§ 9 - Digitale Gesetze
Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (ÜblG 1)
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
1. Besatzungslasten
2. Kriegsfolgenhilfe
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
3. Umsiedlung und Auswanderung
4. Rückführung
5. Grenzdurchgangslager
5a. Aufwendungen der Arbeitslosenfürsorge
6. Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung
III. Übergangs- und Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
II.: Besonderer Teil
2.: Kriegsfolgenhilfe
§ 9
Fürsorgekosten sind sowohl Geldleistungen (laufende und einmalige Unterstützungen) als auch Sachleistungen der offenen und geschlossenen Fürsorge.